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albert cuntze
zu bedarfsgerechtem Versicherungsschutz für Schäden aus
Überschwemmung und Erdbeben:
Diese beiden Natur-Gefahren
können auch in Deutschland Mega-Katastrophen mit Schadensdimensionen verursachen,
für deren Bewältigung wir unverzüglich ein gesamtgesellschaftlich vorteilhaftes Versicherungs- und
Schadenausgleichskonzept einführen sollten.
Erforderlich und möglich ist
- ein Elementarversicherungsschutz,
der zumindest für Überschwemmung kraft Gesetzes in jede
Feuerversicherungspolice für alle ordnungsgemäß errichteten Gebäude
eingeschlossen ist - eine bedarfsgerechte
Risikoentlastung also auch für die Objekte, für die Deckung
- bislang nicht erhältlich ist
- oder - in Untereinschätzung der
Gefahr - nicht einmal gesucht wird,
- besserer Schutz von Volkswirtschaft
und Bankensystem vor systemischen Risiken und, nicht zuletzt,
- besserer Schutz der Steuerzahler vor
unnötigen Belastungen der öffentlichen Haushalte.
Die Versicherungswirtschaft kann
das für die Gesamtheit der Risiken nur mit staatlicher - zwar möglichst gering zu
haltender, doch nicht verzichtbarer - Mitwirkung leisten:
-
Angewiesen sind die Versicherer insbesondere auf
ein Minimum gesetzlicher Rahmenvorgaben.
-
Und ergänzende Finanzgarantien des Staates als
"reinsurer of last resort" sind für die äußerst seltenen,
aber im Kalkül voll zu berücksichtigenden Extremfälle der Mega-Katastrophen
erforderlich, bei deren Eintritt
die Steuerzahler als Finanziers von
Land, Bund und Europäischer Union ohnehin "bluten"
müßten.
-
Die
daraus den öffentlichen Haushalten und den Steuerzahlern
drohenden Belastungen gilt es möglichst gering zu halten.
Ergänzungs- Garantien sollten daher strikt subsidiär zu den Marktkräften gewährt werden, also nur für
Schadenvolumen-Exzesse, für die selbst die weltweiten Rückversicherungs-
und Kapitalmärkte keine ausreichende Kapazität bieten."
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"Der
Bundesregierung ist ein
robustes Elementarschaden-Deckungskonzept seit 1998 bekannt,
- das die obigen Anforderungen voll erfüllt
- das der Leistungskraft der in der
Schweiz, in Frankreich, Spanien und Norwegen bestehenden Regelungen vergleichbar
ist sowie der Praxis in
Großbritannien und
- das in marktwirtschaftlicher Flexibilität und Wettbewerbsoffenheit
den Regelungen dieser Länder sogar überlegen ist.
Wenn sie bislang die jeweils nach den Hochwasserkatastrophen von
einzelnen Politikern angestoßenen Initiativen und die Forderungen, die Versicherer auch
in Deutschland für die Einführung einer marktweit bedarfsgerechten
Regelung zu gewinnen, nur halbherzig aufgriff, so gibt es dafür keine guten Gründe.
Das starre Beharren verschiedener Lager auf ihren Partikularinteressen
und die törichten "Hindernisse", die der Politik mit sehr
vordergründigen Einwänden suggeriert und einer gesamtgesellschaftlich vorteilhaften
entgegengehalten wurden, gilt es endlich zu überwinden."
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